Antwort auf Ihre Fragen bezüglich des neuen Einwanderungsverfahrens.
F&A
F.: Warum muss ich bei der Einwanderungskontrolle meine Fingerabdrücke abgeben und werde
photographiert?
A.: Indem wir persönliche Identifizierungsmerkmale wie Fingerabdrücke und Passfotos von den
Gästen von Japan sammeln, sind wir in der Lage, Personen die ein Sicherheitsrisiko darstellen wie
z.B. Terroristen und Personen, die mit einem nicht ihnen gehörenden Pass reisen, zu identifizieren.
F.: Was geschieht, wenn ich nicht in der Lage bin einen Fingerabdruck von meinem Zeigefinger
abzugeben?
A.: Wenn Sie nicht in der Lage sind einen Fingerabdruck von Ihrem Zeigefinger abzugeben, weil
dieser Finger z.B. an Ihrer Hand fehlt, dann werden Sie laut einer Verordnung des
Justizministeriums gebeten den Fingerabdruck eines anderen Fingers abzugeben. Bitte informieren
Sie den Einwanderungsbeamten über dieses oder ähnliche Probleme.
F.: Was passiert, wenn ich keine Fingerabdrücke abgebe oder kein Passfoto machen lasse?
A.: Der Einwanderungsbeamte wird Ihren Fall sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob Sie einer der
Ausnahmekategorien zuzuordnen sind oder nicht. Wenn Sie trotz der Feststellung, dass Sie in
keine Ausnahmekategorie gehören, weiterhin die Abgabe persönlicher
Identifizierungsinformationen verweigen, dann wird Ihnen die Einreise nach Japan verweigert und
Sie werden aufgefordert, das Land zu verlassen.
F.: Wie werden die persönlichen Informationen, die ich bei der Einwanderungskontrolle abgebe,
aufbewahrt und geschützt?
A.: Die persönlichen Identifizierungsinformationen, die Sie uns geben (Fingerabdrücke und
Passfotos) sind wichtige persönliche Daten. Deswegen werden wir Ihre Daten regelgerecht gemäß
dem Grundgesetz für den Schutz von persönlichen Daten, d.h. dem “Gesetz für den Schutz von
persönlichen Daten, die von Verwaltungsbehörden einbehalten werden“ aufbewahren . Um den
Schutz und die Sicherheit ihrer Daten zu gewährleisten, werden alle notwendigen Maßnahmen
ergriffen. (JNTO)
Bildquelle: ©Yasufumi Nishi/©JNTO